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Zwei rund 20-minütige Hagelschläge im Sommer sorgen dafür, dass das Jahr 2022 mit einer Gesamtschadensumme von über 80 Millionen Franken als das Schadenjahr mit der bisher höchsten Schadensumme in die 190-jährige Geschichte der BGV eingeht.

Versicherung

Hagelschläge sorgen für Allzeitrekord

Zwei rund 20-minütige Hagelschläge im Sommer sorgen dafür, dass das Jahr 2022 mit einer Gesamtschadensumme von über 80 Millionen Franken als das Schadenjahr mit der bisher höchsten Schadensumme in die 190-jährige Geschichte der BGV eingeht.

Unwetter 2022

In der Nacht auf den 27. Juni 2022 wurde das Laufental von einem schweren Hagelschlag heimgesucht. Rund einen Monat später, am 20. Juli 2022, war dann fast das gesamte untere Baselbiet betroffen. Beide Ereignisse dauerten je nur rund 20 Minuten an, verursachten aber dennoch eine enorme Anzahl an kleineren Schadenfällen (z.B. Dellen an den Lamellenstoren), welche aufsummiert dazu geführt haben, dass das Jahr 2022 als das Schadenjahr mit der bisher höchsten Schadensumme in die 190-jährige Geschichte der BGV eingeht. Insgesamt sind im Jahr 2022 rund 8100 Elementarschäden mit einer Schadensumme von über 46 Millionen Franken auf die beiden Hagelereignisse zurückzuführen.

Neben der finanziellen Belastung ist die Aufarbeitung der zahlreichen Schadenfälle mit einem immensen Arbeitsaufwand für die Mitarbeitenden des Schadenservices verbunden. Trotz umgehend eingeleiteter Sofortmassnahmen (Unterstützung aus anderen Abteilungen und anderen Gebäudeversicherungen, zusätzliche Temporärstellen sowie zahlreiche Überstunden und Wochenendarbeiten) ist die Bearbeitung der Schadenfälle per Ende 2022 noch nicht abgeschlossen und wird auch noch einen grossen Anteil des neuen Jahres in Anspruch nehmen. Wir bedanken uns an dieser Stelle herzlich bei unseren Kundinnen und Kunden für das Verständnis für die etwas längeren Bearbeitungszeiten.

Projekt TRIAS

Eine längerfristige Massnahme, welche künftig die Schadenabwicklung beschleunigen wird, ist die neue IT-Kernapplikation TRIAS. Sie wird von der BGV in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister bereits seit drei Jahren entwickelt. Die Einführung war per 1. Januar 2023 geplant. Nun musste die Einführung aufgrund der erhöhten Arbeitsbelastung im Zusammenhang mit den Unwettern auf Mitte 2023 verschoben werden. Die BGV ist überzeugt, mit dieser Modernisierung des IT-Systems und der damit einhergehenden Digitalisierung ihre Prozesse vereinfachen zu können. Die dadurch, insbesondere auch bei Massenereignissen, verkürzten Bearbeitungszeiten werden die Dienstleistungsqualität weiter verbessern.

Indexanpassung

Die allgemeine Teuerung hat auch bei den Wohnbaukosten nicht Halt gemacht, was unter anderem am deutlich angestiegenen Zürcher Wohnbaukostenindex festgestellt werden kann. Infolgedessen erfahren Gebäude einen Mehrwert.

Die BGV orientiert sich bei ihrem eigenen Versicherungsindex am Zürcher Wohnbaukostenindex. Seit die BGV im Jahr 2013 das letzte Mal ihren Index angepasst hat, ist der Zürcher Wohnbaukostenindex um rund 9 % gestiegen. Die Verwaltungskommission der BGV hat sich deshalb dazu entschieden, den BGV-Versicherungsindex per 1. Januar 2023 von 137 Punkten auf neu 146 Punkte anzuheben. Dies entspricht einer Erhöhung der Versicherungswerte um 6,6 %, womit die BGV nicht die gesamte Teuerung an ihre Kundschaft weitergibt.

Die Erhöhung stellt sicher, dass die aufgelaufene Bauteuerung in den Versicherungswerten berücksichtigt ist und dadurch im Schadenfall ein Wiederaufbau zu aktuellen Preisen erfolgen kann.

Gebäudeversicherungsgesetz Basel-Landschaft

Im Auftrag des Kantons hat sich ein Projektteam, bestehend aus Vertretungen des Kantons, des Hauseigentümerverbands BL, der Bürgergemeinden BL, des Verbands Wald beider Basel, des Bauernverbands BL, der Wirtschaftskammer BL, des KMU-Forums BL, des Schweizerischen Versicherungsverbands und der BGV, seit Ende 2019 der Erarbeitung eines neuen Gebäudeversicherungsgesetzes angenommen. Ziel war es, das bestehende Sachversicherungsgesetz, das in vielen Aspekten nicht mehr zeitgemäss war und den aktuellen Gegebenheiten nicht mehr genügte, den modernen Anforderungen aller Anspruchsgruppen der BGV anzupassen. Auch der Landrat hat diese Notwendigkeit anerkannt und das neue Gebäudeversicherungsgesetz Basel-Landschaft und das Dekret zum Gebäudeversicherungsgesetz am 24. März 2022 ohne Gegenstimmen beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Das neue Gesetz bringt viele Verbesserungen für die Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer mit sich. So sind neu beispielsweise Felssturz und Erdfall im Deckungsumfang der obligatorischen Gebäudeversicherung enthalten. In der Grundstückversicherung sind neu Feuer, Explosion sowie Schäden infolge von notlandenden oder abstürzenden Luftfahrzeugen enthalten. Ausserdem erhält die BGV mit einer neuen Härtefallregelung mehr Spielraum, um ihre Kundschaft im Schadenfall zu unterstützen. Diese und sämtliche weitere Neuerungen kommen den Kundinnen und Kunden der BGV ab 1. Januar 2023 zugute.

BGV Experten bei der Besichtigung von Hagelschäden in der Gemeinde Binningen.

Dieses Dach eines Gewächshauses wurde von den Hagelschlägen komplett durchlöchert.

So gross waren die Hagelkörner im Sommer 2022 in Biel-Benken.

Zwei Hagelschläge im Sommer sorgen bei der BGV für stapelweise Schadendossiers.

Die BGV